Mindestmaße


Zur Zeit gültige Mindestmaße in Anlehnung an die LFischVO  NRW

Aal 50 cm
Barsch 20 cm
Forelle 25 cm
Hecht 45 cm
Karausche 15 cm
Karpfen 45 cm
Rotauge 15 cm
Rotfeder 15 cm
Schleie 25 cm
Zander 40 cm
       
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